Bekanntmachungen der Stadt Hürth
Bekanntmachungen im Amtsblatt:
Bekanntmachungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, werden nicht durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel, sondern durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hürth vollzogen. Hierzu gehören beispielsweise Satzungen, Verordnungen oder Bebauungspläne.
Bekanntmachungen an der Bekanntmachungstafel:
Folgende Bekanntmachungen sind an der Bekanntmachungstafel des Rathauses, Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth, angeschlagen:



